In der TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSMEDIATION

  • verständigen sich die Eltern für die betroffenen Kinder über Aufenthalt, Betreuung, Kontakte, gemeinsame Ferien u.a.,
  • werden wirtschaftliche Regelungen gefunden: zum Unterhalt, Zugewinn, zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, der Schulden, des Hausrats, zur Nutzung der Ehewohnung.

Mit der Entscheidung zur Mediation ändert sich noch nichts an Zorn, Schmerz oder Enttäuschung. Die Mediation ermöglicht aber wieder gemeinsame Gespräche und befähigt die Partner, notwendige Regelungen selbst auszuhandeln, anstatt sie Dritten zu überlassen.

Trennungs- und Scheidungsmediation ist derzeit der verbreitetste Anwendungsbereich der Mediation.

Wenn Sie sich über die obigen Punkte vorab verständigt haben, spielen sie in einem Scheidungsverfahren vor Gericht keine Rolle mehr. Das spart Kosten: Der Streitwert bleibt niedrig, und es muss kein zweiter Rechtsanwalt auftreten.

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