FRAGEN UND ANTWORTEN

WAS IST DIE BESONDERHEIT EINER GÜTESTELLE?

In der Gütestelle kann wie bei einer Mediation verhandelt werden, es kann aber auch eine Schlichtung stattfinden. Auch der Schlichter unterstützt die Parteien dabei, miteinander zu verhandeln. Er kann den Parteien aber auch, wenn er dies für zweckmäßig hält, Ergebnisvorschläge machen und Ihnen hierzu die Rechtslage erläutern. In der Mediation findet eine solche Einflussnahme auf das Ergebnis nicht statt.

WAS KOSTET DIE GÜTEVERHANDLUNG?

Es entstehen die gleichen Kosten wie bei der Mediation: Stundenhonorar von 150 Euro (bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen). Da sich die Parteien die Verfahrenskosten zumeist teilen und das Güteverfahren
auf eine zügige Erledigung abzielt, verursacht es oft nur einen Bruchteil der Kosten eines Gerichtsverfahrens.

WAS GESCHIEHT, WENN DIE PARTEIEN SICH NICHT VERSTÄNDIGEN UND AUCH NICHT MIT DEM VORSCHLAG DES SCHLICHTERS EINVERSTANDEN SIND?

Dann wird das Verfahren ohne Ergebnis beendet. Der Vorschlag des Schlichters ist für die Parteien nicht verbindlich, er bedarf der Annahme beider Seiten.

WIE ERFOLG VERSPRECHEND IST DIE VERHANDLUNG?

Es gelten die gleichen Erfahrungswerte wie bei der Mediation: Erfolgreicher Abschluss in rund 80% der Fälle. In manchen Fällen, in denen Mediation noch nicht gelingt, kommt man mit einem Einigungsvorschlag des Schlichters weiter.