SIE WÜNSCHEN SICH DIE FAIRE LÖSUNG EINES KONFLIKTES, MERKEN ABER, DASS EIN ERFOLGREICHES VERHANDELN MIT DER ANDEREN SEITE OHNE FREMDE HILFE NICHT GELINGT.

Als Mediator übernehme ich die Verantwortung für den Ablauf der Verhandlung – für den Inhalt bleiben Sie zuständig. Ich arbeite mit Ihnen nach einem durchdachten Verhandlungskonzept, damit Sie sich Schritt für Schritt einem allseits akzeptablen und sinnvollen Ergebnis nähern können.

 

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Ich helfe Ihnen, sich alle Interessen und Bedürfnisse klar zu machen, die für Sie mit einer Regelung verbunden sind, und möchte nachvollziehen und verstehen, was Ihnen dabei wichtig ist.

Ich halte Ihre Interessen fest, damit sie Ihnen beim Verhandeln nicht verloren gehen.

Als Mediator bin ich allerdings nicht Interessenvertreter einer Seite, meine Haltung ist allparteilich.

Ich bemühe mich deshalb in gleicher Weise um Klärung und Verständnis auch für die andere Seite. In diesem Prozess helfe ich beiden Seiten, sich selbst und den anderen auf dem Weg zu einer Lösung besser zu verstehen.

Wenn nötig helfe ich Ihnen, Störungen in der Kommunikation zu überwinden und nicht in alten Kommunikationsmustern hängen zu bleiben.
Nach einer Sitzung protokolliere ich alle wichtigen Schritte, um dadurch den Fortschritt der Verhandlung zu fördern.

Ich rege Sie zu kreativer Ideensuche an, um mögliche Lösungen zu finden, die beiderseits Interessen berücksichtigen und den „Kuchen“ oft vergrößern können.

Bei der Auswahl von Lösungen geht es zunächst um Ihre beiderseitigen Vorstellungen von Fairness, die nicht mit rechtlichen Regelungen identisch sein müssen.
Sie erhalten Raum und Zeit, um eine vorgesehene Vereinbarung gut zu durchdenken, bevor Sie sich entscheiden.

Eine externe anwaltliche Beratung ist für beide Seiten zumeist vor der Abschlussvereinbarung, zuweilen aber auch schon früher, angezeigt. Durch die anwaltliche Beratung erfahren Sie, zu welchen Ergebnissen ein gerichtliches Verfahren führen könnte. Die Vereinbarung muss für Sie auch vor diesem Hintergrund bestehen können.

Wenn dies hilfreich ist, bereite ich in der Mediation den Beratungstermin vor, damit möglichst kein relevanter Punkt vergessen wird.
Im Rahmen der GÜTESTELLE treffen Sie mit meiner Hilfe eine klar und eindeutig formulierte Abschlussvereinbarung. Sie muss unmissverständlich sein, weil – wenn Sie dies wollen - allein die Vorlage dieser Urkunde ausreicht, um später die Zwangsvollstreckung betreiben zu können. Dies vermeidet künftige Konflikte und schafft zusätzliche Klarheit und Sicherheit, dass die übernommenen Verpflichtungen auch eingehalten werden.